Bisle Rechtsanwälte

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70563 Stuttgart

 

Tel 0711 84 94 95 0

Fax 0711 84 94 95 10

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STRAFRECHT

Wir vertreten Sie idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht bei sämtlichen Straftaten wie z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue, Bankrott, Insolvenzverschleppung usw.

Unser Ziel der Vertretung ist es eine Hauptverhandlung vor Gericht zu vermeiden durch taktische kluge Stellungnahme gegenüber dem Staatsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch nach Erlass eines Strafbefehls oder nach Erhebung der Anklage. Sollte ein Strafbefehl gegen Sie erlassen werden, gilt es insbesondere die kurze Einspruchsfrist zu beachten. Hierbei sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen.

 

Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat