Im Verkehrsrecht beraten wir Sie und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich vor allem in folgenden Fällen:
- Bei der Regulierung nach einem Unfall mit Sachschaden (Kosten für Reparatur, Mietwagen, Sachverständiger, Nutzungsausfall),
- bei der Regulierung nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden (Schmerzensgeld, HWS, Haushaltsführungsschaden),
- bei einer Ordnungswidrigkeit (OWi, Strafzettel, Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung, wegen Unterschreitung des Abstands, Rotlichtverstoß, Alkohol, Fahrverbot, Punkte in Flensburg),
- bei Straftaten im Straßenverkehr (Nötigung, Beleidigung, Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug),
- bei Fragen bezüglich der Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Haben Sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Ralph Bisle